Allgemeines
In Niederösterreich sind Tageseltern nicht angestellt.Unser Einkommen besteht ausschließlich aus den Betreuungsbeträgen. Von diesen Beträgen geht noch ein Teil an das Finanzamt und die Sozialversicherungsanstalt der Selbstständign (SVS). Wir verrechnen eine fixen Bereitstellungsbetrag. Bei diesem monatlichen Fixkostenbeitrag, der die Berreitstellung eines Betreuungsplatzes garantiert, sind 20 Betreuungsstunden im Monat, sowie allfällige Neben- und Betriebskosten, Unkosten- und Bastelbeiträge und alle Jausenbeiträge enthalten.
Monatlicher fixer Bereitstellungsbeitrag:
- EUR 145 (EUR 75 mit Förderung Land)
(Für Wickelkinder, Vormittagskinder,Nachmittagskinder&Ganztageskinder mit Mittagessen)
- EUR 125 (EUR 50 mit Förderung Land)
(Für Wickelkinder, Vormittagskinder,Nachmittagskinder ohne Mittagessen)
Betreuungsstundenpreise:
Mit Förderung vom Land NÖ:
07:00 - 13:00 Uhr für Kids von 0-3 Jahre und Kids ab 3 bis 6 Jahre von 16:00-19:00Uhr
EUR 1,25 / Stunde
13 bis 18 Uhr
EUR 5,00 / Stunde
06:00 - 7:00 & ab 18 Uhr
EUR 6,00 / Stunde
Voraussetzung für den Tageselternbetreuungsbetrages (Förderung Land )
- Wohnsitz in NÖ
- Erziehungsberechtigte arbeitstätig / Ausbildung
- keine sonstige Förderung für Kinderbetreuung
Wir kümmern uns gerne um Ihren Antrag für den Tageselternbetreuungsbetrag
Wenn eine Förderung nicht in Frage kommt bzw. für Kids ab 6 Jahre
07:00 - 18 Uhr
EUR 4,00 / Stunde
06:00 - 7:00 & ab 18 Uhr
EUR 6,00 / Stunde
Gerne holen wir auch Ihre Kids von den nahegelegenen Schulen, Kindergärten oder dem Hort ab. Unsere Abholzeiten sind von 11:30 bis 17:00 Uhr. Folgendes stellen wir dafür in Rechnung:
Fahrtenbeitrag
EUR 0,42 /km
Eine gelegentliche Übernachtung hat einen Pauschalpreis von 50 Euro
( 1 Kind 50 Euro; 2 Kinder 75 Euro... / von 18:00 Abends bis 10:00 dem Folgetag)
Einmalige Anmeldegebühr
EUR 100
Weiter Förderungen:
Abgesehen vom "Tageselternbetreuungsbeitrag", gibt es noch die "Kleinstkinder und Kinderbetreuungsförderung für Eltern von Kindern bei Tageseltern" vom Land. Die kann von allen Eltern beantragt werden, die ein eher kleines gemeinsames Einkommen haben und bei denen der Tageselternbetreuungsbeitrag nicht greift. Diese Förderung ist Gehaltsabhängig und kann auch nur von berufstätigen Eltern beantragt werden. www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Foerd_Eltern_Tagesmuettervaeter.html
Das AMS vergibt ebenfalls eine Gehaltsabhängige "Kinderbetreuungs-Beihilfe". (der Verdienst darf € 2.700.- nicht überschreiten) www.ams.at/arbeitsuchende/karenz-und-wiedereinstieg/so-unterstuetzen-wir-ihren-wiedereinstieg/kinderbetreuungs-beihilfe-
Die Arbeiterkammer NÖ vergibt einmal Jährlich einen Kinderbetreuungsbonus von € 150.-, wenn man Mitglied ist. noe.arbeiterkammer.at/kinderbetreuungsbonus